AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Waidreich, Dominic Beiner, Lange Straße 74, 90762 Fürth – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden über Webentwicklungs-, Design-, Umsetzungs-, Relaunch-, Shopify-, Onepage-, Beratungs-, Pflege- und Supportleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in E-Mails oder in sonstigen Unterlagen stellt noch kein bindendes Angebot dar.
2.2 Der Auftraggeber kann per E-Mail oder über ein Anfrageformular eine Anfrage stellen. Daraufhin kann ein Kennenlerngespräch erfolgen.
2.3 Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber anschließend ein individuelles schriftliches Angebot.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot per E-Mail annimmt.
2.5 Eine nachfolgende Auftragsbestätigung dient ausschließlich der Dokumentation und hat keine konstitutive Wirkung, sofern der Vertrag bereits nach Ziffer 2.4 zustande gekommen ist.
2.6 Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer im Angebot oder vor Vertragsschluss auf sie hinweist und dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft. Im B2B-Bereich ist diese Einbeziehung weiterhin erforderlich.
3. Leistungsarten
3.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Erstellung und Umsetzung von Shopsystemen
Erstellung von Onepages, Landingpages oder Relaunches
Konzeption, Struktur und Design von Webseiten
technische Einrichtung und Implementierung
Einweisung nach Projektabschluss
optionale Pflege-, Support- und Betreuungsleistungen
3.2 Projektleistungen werden grundsätzlich als werkvertragliche Leistungen mit einem geschuldeten Erfolg erbracht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Support-, Pflege- oder sonstige laufende Leistungen sind nicht Bestandteil der Projektleistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert angeboten und beauftragt wurden. Sie werden als separate Zusatzleistungen erbracht.
4. Leistungsumfang und Projektablauf
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Projektabwicklung in folgenden Phasen:
Erstgespräch und Briefing
Konzeption und Struktur
Design und Umsetzung
Launch und Übergabe
4.3 Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht geschuldet.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.
5.2 Soweit für die Liveschaltung oder technische Umsetzung erforderlich, stellt der Auftraggeber insbesondere rechtzeitig bereit:
Hosting-Zugänge
Domain- und DNS-Zugänge
bestehende Shop-Zugänge
Zugänge zu Meta-, Google- oder sonstigen Drittplattformen
sonstige erforderliche Accounts und Freigaben
5.3 Der Auftraggeber hat die nach Ziffer 5.2 erforderlichen Informationen und Zugänge grundsätzlich innerhalb von 5 Tagen nach Beauftragung bereitzustellen.
5.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand wird mit 80,00 EUR netto pro Stunde abgerechnet werden.
5.5 Soweit eine Liveschaltung oder Implementierungg aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Zugänge oder fehlender Freigaben des Auftraggebers nicht möglich ist, gilt die Leistung des Auftragnehmers als erbracht, sofern die vertraglich geschuldete Website bzw. das Projektergebnis im Übrigen fertiggestellt wurde und einer Übergabe bzw. Abnahme zugänglich ist.
5.6 Für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte, Daten, Angaben, Produktdaten, Rechtstexte, Bilder, Marken oder sonstige Materialien ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
6.2 Projektleistungen werden grundsätzlich zum Festpreis erbracht.
6.3 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt folgende Zahlungsstruktur:
50 % Anzahlung bei Vertragsschluss bzw. vor Projektstart
50 % Restzahlung nach Präsentation des vorläufigen Endstands und schriftlicher Dokumentation der letzten gewünschten Anpassungen
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.
6.6 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Im B2B-Bereich beträgt der Verzugszinssatz bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann bei Verzug eine Pauschale von 40 EUR verlangt werden. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
6.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen, Übergaben, Freischaltungen oder Herausgaben bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
7. Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen
7.1 Im vereinbarten Festpreis enthalten sind Korrekturen und Anpassungen, soweit sie sich innerhalb der ursprünglich vereinbarten Leistungsbeschreibung bewegen.
7.2 Änderungswünsche, Erweiterungen, Zusatzfunktionen oder sonstige Leistungen, die über die ursprünglich vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen bzw. Change Requests.
7.3 Zusatzleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 80,00 EUR netto pro Stunde abgerechnet.
7.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn ein Änderungswunsch nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht mehr vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst ist.
8. Fremdleistungen, Drittanbieter und Drittinhalte
8.1 Soweit im Angebot enthalten, kann der Auftragnehmer Fremdleistungen oder Drittinhalte, insbesondere Themes, Plugins, Apps, Stockmaterial, Icons oder sonstige Assets, in das Projekt integrieren.
8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind einmalig im Angebot enthaltene Drittleistungen nur in dem dort beschriebenen Umfang geschuldet. Eine dauerhafte Bereitstellung, Verlängerung, Pflege, Aktualisierung oder Fortführung von Abonnements, Lizenzen, Domains, Hosting oder Drittservices ist nicht geschuldet.
8.3 Leistungen und Inhalte von Drittanbietern unterliegen ausschließlich deren jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen.
8.4 Der Auftragnehmer schuldet nicht, dass Drittanbieterleistungen oder Drittplattformen dauerhaft verfügbar, unverändert, kompatibel oder fehlerfrei bleiben.
8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, Einschränkungen, Preisänderungen, Lizenzänderungen, Sperrungen, Ausfälle oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
9. Canva-, Stock- und sonstige Lizenzinhalte
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Projekts Stockfotos, Icons und sonstige Inhalte aus zulässigen Lizenzquellen, insbesondere aus Canva, in die Website oder das Projektergebnis einzubinden.
9.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das Recht, die gelieferte Website bzw. das konkrete Projektergebnis im vertraglich vorausgesetzten Umfang zu nutzen.
9.3 Soweit in der gelieferten Website Inhalte von Drittanbietern enthalten sind, insbesondere Canva-Inhalte, gilt:
die Nutzung ist nur im Rahmen des gelieferten Projektergebnisses zulässig,
die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters bleiben unberührt,
eine gesonderte Übertragung, Standalone-Herausgabe, Weiterlizenzierung oder isolierte Wiederverwendung einzelner Drittinhalte ist nur zulässig, soweit die jeweilige Drittanbieter-Lizenz dies erlaubt.
Canva erlaubt zwar die Übertragung eines Designs an einen einzelnen Kunden, gerade aber nicht allgemein die Übertragung oder Sublizenzierung des enthaltenen Contents außerhalb des Designs oder als Standalone-Datei.
9.4 Der Auftragnehmer schuldet keine darüber hinausgehende Rechteübertragung an Drittinhalten, die rechtlich nicht übertragen werden kann.
10. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
10.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
10.2 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Vor vollständiger Zahlung ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, die Herausgabe von Admin-Zugängen, Dateien, Projektdaten oder sonstigen Übergabegegenständen zurückzuhalten.
10.3 Nicht übertragen werden Rechte an
allgemeinen Methoden, Konzepten, Know-how, Routinen, Snippets und wiederverwendbaren Bausteinen des Auftragnehmers,
Open-Source-Komponenten,
Drittanbieter-Inhalten und Drittanbieter-Lizenzen, soweit deren Übertragung rechtlich ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien, Rohdaten, editierbare Quelldateien oder nicht geschuldete Zwischenergebnisse herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Termine und Ausführungsfristen
11.1 Vom Auftragnehmer genannte Liefer- oder Ausführungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
11.2 Ausführungsfristen beginnen erst, wenn
der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und
der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
11.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, fehlender Zugänge, Änderungswünschen oder Umständen aus dem Bereich von Drittanbietern gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
12. Abnahme
12.1 Soweit eine werkvertragliche Leistung vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
12.2 Die Abnahme erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
12.3 Nach Mitteilung der Fertigstellung und Aufforderung zur Abnahme hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder
die Abnahme zu erklären oder
etwaige wesentliche Mängel in Textform konkret zu rügen.
12.4 Erfolgt innerhalb der Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
12.5 Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder die Website live schaltet bzw. live schalten lässt, sofern dem keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
12.6 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
13. Mängelrechte
13.1 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und so konkret wie möglich zu beschreiben.
13.2 Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
13.3 Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, unzumutbar ist oder verweigert wird, kommen die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zur Anwendung.
13.4 Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
13.5 Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt.
14. Support, Pflege und Einweisung
14.1 Bestandteil der Projektleistung ist eine einmalige Einweisung von bis zu 2 Stunden nach Übergabe.
14.2 Darüber hinausgehender Support, Pflege, Wartung, Aktualisierung, Monitoring, Fehlerbehebung oder laufende Betreuung sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
14.3 Optionale Support- und Pflegeleistungen werden separat angeboten und vergütet.
15. Kündigung, Projektabbruch und freie Kündigung
15.1 Kündigt oder beendet der Auftraggeber ein laufendes Projekt vorzeitig oder stellt er die Zusammenarbeit aus Gründen ein, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Projektkapazitäten sowie bereits angefallenen Fremdkosten zu vergüten.
15.2 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Vergütung angerechnet.
15.3 Übersteigt der bis zum Projektabbruch angefallene Aufwand die geleistete Anzahlung, ist der Mehrbetrag vom Auftraggeber zu zahlen.
15.4 Bereits beschaffte oder beauftragte Drittleistungen, Lizenzen oder Fremdkosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten, soweit sie projektbezogen angefallen und nicht mehr stornierbar sind.
16. Haftung
16.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
vom Auftraggeber gelieferte Inhalte, Daten oder Materialien,
Rechtsverstöße in Texten, Bildern, Marken, Produktdaten, Werbeaussagen oder Rechtstexten des Auftraggebers,
Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Shopify, Canva, Hosting-Anbietern, Domain-Anbietern, Plugins, Apps, Meta, Google oder sonstigen Drittanbietern,
wirtschaftliche Erfolge, Rankings, Conversions oder sonstige geschäftliche Ergebnisse, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
16.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
17. Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
17.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
17.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
allgemein bekannt sind oder werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden oder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
18. Referenznennung
Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz, die Verwendung von Logos, Screenshots oder Projektabbildungen durch den Auftragnehmer erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung oder ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
19.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
19.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Erfüllungsort ist Fürth.
20.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Fürth, soweit gesetzlich zulässig.
20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
